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BGH Beschluss v. - V ZB 197/12

Gesetze: § 72 Abs 1 FamFG, § 72 Abs 3 FamFG, § 293 ZPO, § 545 Abs 1 ZPO, § 560 ZPO, § 22 GBO, § 53 Abs 1 S 1 GBO, § 71 Abs 2 S 2 GBO, § 78 Abs 1 GBO, § 78 Abs 3 GBO

Freiwillige Gerichtsbarkeit: Begründung von Revision oder Rechtsbeschwerde mit einer Verletzung ausländischen Rechts

Leitsatz

Auf eine Verletzung von ausländischem Recht kann weder die Revision noch die Rechtsbeschwerde nach dem FamFG gestützt werden; nur eine unzureichende oder fehlerhafte Ermittlung des ausländischen Rechts kann mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 8 Nr. 41
RIW 2013 S. 793 Nr. 11
WM 2013 S. 1894 Nr. 40
ZIP 2013 S. 2173 Nr. 45
NAAAE-45213

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