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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2515/12

Gesetze: Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 UrhG, § 24 UrhG, § 543 Abs 2 S 1 ZPO

Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters und des Rechtsschutzanspruch an Revisionszulassung im Zivilprozess - hier: keine grundsätzliche Bedeutung der Sache bei Anwendung anerkannter Rechtssätze auf konkreten Einzelfall - daher keine Revisionszulassung geboten - jedoch Bedenken gegen konkrete Anwendung der etablierten Maßstäbe des BGH in angegriffener Entscheidung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130801.1bvr251512

Fundstelle(n):
DAAAE-45277

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