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BGH Urteil v. - X ZR 73/12

Gesetze: § 121 Abs 2 PatG, § 93 ZPO

Patentnichtigkeitsverfahren: Wirkung einer beschränkten Schutzrechtsverteidigung als sofortiges Anerkenntnis; Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage - Druckdatenübertragungsverfahren

Leitsatz

Druckdatenübertragungsverfahren

1. Im Patentnichtigkeitsverfahren steht es einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers, er erkenne das gegen den nicht verteidigten Teil des Patents gerichtete Klagebegehren an, ist grundsätzlich als Verzicht in diesem Sinne auszulegen.

2. Ein Patentinhaber gibt auch dann Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Kläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist. Dies kann dadurch geschehen, dass der Patentinhaber beim Patentamt die Beschränkung des Streitpatents beantragt und auf das Recht zur Rücknahme dieses Antrags verzichtet, nicht aber durch einen nur gegenüber einzelnen Personen erklärten Verzicht auf die Rechte aus dem Patent (Ergänzung zu , GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
EAAAE-45362

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