Verpachtetes Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen eines Automatenaufstellbetriebs
Leitsatz
Die Verpachtung eines Grundstücks durch einen gewerblich tätigen Automatenaufsteller kann dazu führen, dass das Grundstück zum notwendigen Betriebsvermögen des Aufstellungsbetriebs gehört, wenn der Gewerbetreibende eine Zusatzvereinbarung im Pachtvertrag dazu einsetzt, um die Aufstellung von Automaten in der vom Unterpächter in dem überlassenen Grundstück betriebenen Gaststätte zu erreichen und die hierbei erzielten Einnahmen im Vergleich zu der erlangten Pacht nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1782 Nr. 11 StBW 2013 S. 1005 Nr. 22 JAAAE-45395