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BFH Beschluss v. - III B 122/12

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1 Satz 1, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 118 Abs. 2

Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache, wenn die Beantwortung der Rechtsfrage einzelfallabhängig ist; fehlende Klärungsfähigkeit einer als grundsätzlich bedeutsam angesehenen Rechtsfrage bei Bindung nach § 118 Abs. 2 FGO

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1798 Nr. 11
NAAAE-45398

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