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BFH Beschluss v. - III B 144/12

Gesetze: InvZulG § 2 Abs. 1, BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Anbringung einer Schallschutzwand zur Erfüllung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen an einen Schmiedebetrieb keine Betriebsvorrichtung; keine Zulassung der Revision wegen Divergenz bei schlichten Rechtsanwendungsfehler

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1816 Nr. 11
QAAAE-45400

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