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BFH Urteil v. - VI R 43/12

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Leiharbeitnehmer regelmäßig auswärts tätig

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich dann nicht mehr an einer regelmäßigen Arbeitsstätte, sondern auswärts tätig, wenn er außerhalb einer dem Arbeitgeber zuzuordnenden Tätigkeitsstätte tätig wird, wie dies insbesondere bei Leiharbeitnehmern, aber auch bei allen anderen Arbeitnehmern der Fall ist, die vorübergehend ausschließlich am Betriebssitz eines Kunden des Arbeitgebers tätig werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1773 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2013 S. 3293
StBW 2013 S. 964 Nr. 21
IAAAE-45407

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