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BFH Beschluss v. - VII B 43/13

Gesetze: FGO § 155, ZPO § 227 Abs. 1, GG Art. 103 Abs. 1

Diagnosekürzel in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfüllt nicht die Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminverlegung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1792 Nr. 11
CAAAE-45409

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