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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 1940/13 Kg EFG 2013 S. 1863 Nr. 22

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 62, EStG § 63 Abs. 1, EStG a.F. § 32 Abs. 4 Satz 2, BGB § 1360, BGB § 1360a, BGB § 1608 Satz 1

Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind nach Wegfall des Grenzbetrages – Bedeutung des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Ehegatten

Leitsatz

  1. Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen verheirateten Kindes gegen seinen Ehegatten ist nach Wegfall des Grenzbetrages (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F.) in Streitzeiträumen ab Januar 2012 für den Anspruch auf Kindergeld nicht mehr von Bedeutung.

  2. Mangels gesetzlicher Regelung kann das Fehlen einer typischen Unterhaltssituation einen nach dem Gesetz bestehenden Unterhaltsanspruch nicht ausschließen.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1863 Nr. 22
EStB 2014 S. 143 Nr. 4
PAAAE-45610

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