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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 1635/12

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2

Beginn des Gewerbebetriebs in gewerbesteuerlicher Hinsicht

Leitsatz

1. Der Gewerbebetrieb ist noch nicht in Gang gesetzt, wenn nur Vorbereitungshandlungen ergriffen werden.

2. Die Entwicklung des Produkts ist dann keine Vorbereitungshandlung, sondern bereits die eine sachliche Gewerbesteuerpflicht auslösende gewerbliche Tätigkeit, wenn die Entwicklung des Produkts geschuldet ist; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Produkt individuell nach den Wünschen des Kunden zu entwickeln und herzustellen ist und der Kunde die Entwicklungskosten übernimmt.

Fundstelle(n):
BAAAE-45632

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