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BGH Urteil v. - V ZR 122/12

Gesetze: § 134 BGB, § 925 BGB, Art 75 Abs 1 S 2 GemO BY

Verkauf eines Grundstücks durch eine Gemeinde in Bayern: Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts wegen Verstoßes gegen das gemeindliche Schenkungsverbot; Durchschlagen der Nichtigkeit auf das dingliche Übertragungsgeschäft

Tatbestand

Mit notariellem Vertrag vom 9. Juli 1962 bestellte der Beklagte den inzwischen verstorbenen Eltern des Klägers, die von ihm allein beerbt wurden, ein Erbbaurecht an einem 733 qm großen Grundstück für die Dauer von 99 Jahren. In Abschnitt VIII. heißt es u.a.:

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 3779 Nr. 52
ZAAAE-45812

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