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BSG Urteil v. - B 3 KR 6/12 R

Gesetze: § 109 Abs 4 S 3 SGB 5 vom , § 7 S 1 Nr 1 KHEntgG vom , § 8 Abs 5 S 1 KHEntgG vom , § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG vom , § 17b Abs 2 S 1 KHG, § 17b Abs 7 KHG vom , § 2 Abs 3 S 1 KFPVbg 2007, § 4 Abs 13 AMG 1976 vom

Krankenversicherung - Krankenhausleistung - Abrechnung - Vorliegen von Komplikationen bei Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer - Nebenwirkungen von Medikamenten - Chemotherapie - Fallzusammenführung nur bei Zusammenhang mit der durchgeführten Krankenhausbehandlung - Auslegung der Begrifflichkeiten in Abrechnungsbestimmungen

Leitsatz

Zu den Komplikationen, die nach den Abrechnungsbestimmungen für Krankenhausleistungen bei Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer zu einer Fallzusammenführung und Neueinstufung führen, können auch Nebenwirkungen von Medikamenten gehören; entscheidend ist, ob sie im Zusammenhang mit der durchgeführten Krankenhausbehandlung stehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:180713UB3KR612R0

Fundstelle(n):
OAAAE-45846

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