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BVerwG Beschluss v. - 9 BN 2/13

Gesetze: Art 105 Abs 2a GG, § 47 Abs 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Antragsbefugnis bei Normenkontrolle gegen Steuersatzung

Leitsatz

Ein Beherbergungsgast ist nicht antragsbefugt (§ 47 Abs. 2 VwGO) für ein Normenkontrollverfahren gegen eine Steuersatzung, mit der eine Gemeinde als indirekte Aufwandsteuer eine Übernachtungssteuer von den Beherbergungsunternehmen in der Erwartung erhebt, dass diese sie auf die Gäste abwälzen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 143 Nr. 1
ZAAAE-45919

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