Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 18/11 BStBl 2013 II S. 910

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3 Satz 1EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

Keine Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns, soweit er auf Verkauf eines vermieteten Flugzeugs als Bestandteil laufender Geschäftstätigkeit entfällt

Leitsatz

Besteht die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens darin, ein Wirtschaftsgut (hier: Flugzeug) zu kaufen, dieses für eine beschränkte und hinter der Nutzungsdauer zurückbleibende Zeit zu vermieten und anschließend wieder zu verkaufen, und kann der aufgrund des Geschäftskonzepts insgesamt erwartete Gewinn nicht allein aus dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung, sondern nur unter Einbeziehung des Erlöses aus dem Verkauf des Wirtschaftsguts erzielt werden, ist der Verkauf als Teilakt der laufenden Geschäftstätigkeit anzusehen. Der Gewinn aus dem Verkauf des Wirtschaftsguts kann in einem solchen Fall nicht Bestandteil eines tarifbegünstigten Aufgabegewinns sein.

Fundstelle(n):
BStBl 2013 II Seite 910
BB 2013 S. 2517 Nr. 42
BFH/NV 2013 S. 1859 Nr. 11
BFH/PR 2013 S. 451 Nr. 12
BStBl II 2013 S. 910 Nr. 21
DB 2013 S. 2482 Nr. 44
DB 2013 S. 6 Nr. 41
DStR 2013 S. 8 Nr. 41
DStRE 2013 S. 1424 Nr. 23
DStZ 2013 S. 798 Nr. 22
HFR 2013 S. 1000 Nr. 11
KÖSDI 2013 S. 18594 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2013 S. 3362
StBW 2013 S. 962 Nr. 21
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2013 S. 789
Ubg 2014 S. 59 Nr. 1
WPg 2013 S. 1105 Nr. 22
SAAAE-45943

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank