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BGH Urteil v. - I ZR 93/12

Gesetze: § 5 Abs 2 MarkenG, § 6 Abs 3 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 4 MarkenG

Markenschutz: Verhältnis von während der Vertragsbeziehung entstehenden Kennzeichenrechten des Lizenzgebers und Lizenznehmers - Baumann

Leitsatz

Baumann

1. Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit dem lizenzierten Kennzeichenrecht identisches oder ähnliches Zeichen nutzt.

2. An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines Kennzeichenrechts im Verhältnis zum Kennzeichenrecht des Lizenznehmers ableitet, sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2497 Nr. 42
QAAAE-46476

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