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BGH Beschluss v. - XII ZB 87/12

Gesetze: § 117 Abs 1 S 1 FamFG, § 117 Abs 2 S 1 FamFG, § 520 Abs 3 S 2 Nr 1 ZPO, § 528 ZPO

Beschwerde in Ehesachen und Familienstreitsachen: Bestimmtheit des Beschwerdeantrags; Beschwer bei Stattgabe des Scheidungsantrags vor der Entscheidung über eine Folgesache

Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an einen bestimmten Beschwerdeantrag in Ehesachen und Familienstreitsachen.

2. Wird von dem Amtsgericht einem Scheidungsantrag verfahrensfehlerhaft vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, schafft dies eine selbstständige Beschwer, die mit der Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss gerügt werden kann (Fortführung der , FamRZ 2008, 2268 und vom , IVb ZR 62/82, FamRZ 1984, 254 und Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom , XII ZR 133/11).

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 3722 Nr. 51
UAAAE-46492

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