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BGH Beschluss v. - IV ZR 259/12

Gesetze: § 6 Nr 3 Buchst a VGB 2003

Wohngebäudeversicherung: Begriff des nicht versicherten Umbaus

Leitsatz

Ein Umbau im Sinne des Leistungsausschlusses nach § 6 Nr. 3 Buchst. a VGB 2003 setzt im Gegensatz zu bloßen Renovierungsarbeiten eine Umgestaltung des versicherten Gebäudes voraus, die so weit in die Substanz eingreift, dass das Gebäude insgesamt für seine ursprüngliche Bestimmung nicht mehr nutzbar erscheint.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 8 Nr. 43
NJW 2014 S. 149 Nr. 3
SAAAE-46497

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