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BGH Beschluss v. - VII ZB 51/12

Gesetze: § 850h Abs 2 ZPO

Pfändung eines fingierten Vergütungsanspruchs: Prüfungskompetenz hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen

Leitsatz

Das Vollstreckungsgericht prüft grundsätzlich nicht, ob die materiellen Voraussetzungen des § 850h Abs. 2 ZPO vorliegen; es hat - unbeschadet zu beachtender Pfändungsschutzvorschriften - nicht über Bestand und Höhe des fingierten Vergütungsanspruchs zu befinden. Ob und in welcher Höhe dem Gläubiger eine angemessene Vergütung gemäß § 850h Abs. 2 ZPO zusteht, ist gegebenenfalls vom Prozessgericht in dem gegen den Drittschuldner gerichteten Einziehungserkenntnisverfahren zu entscheiden.

Fundstelle(n):
WM 2013 S. 1991 Nr. 42
JAAAE-46503

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