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BGH Beschluss v. - VII ZR 308/12

Gesetze: § 9 Abs 1 AGBG, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 26 WoEigG vom

AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter

Leitsatz

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam.

Fundstelle(n):
DNotZ 2014 S. 39 Nr. 1
NJW 2013 S. 3360 Nr. 46
NJW 2013 S. 6 Nr. 43
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2013 S. 3369
DAAAE-46505

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