Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Bundes gegen eine Optionskommune wegen rechtswidriger Mittelverwendung - Ausbildungskostenzuschüsse und Selbstvermittlungsprämien im Jahr 2006 - Zuständigkeit des BSG als Revisionsgericht
Leitsatz
1. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist im Verhältnis des Bundes zu den zugelassenen kommunalen Trägern bei zumindest grob fahrlässigem fehlerhaftem Verwaltungshandeln bis zur Einführung einer spezialgesetzlichen Regelung grundsätzlich eröffnet.
2. Zur Rechtmäßigkeit der Gewährung von Ausbildungskostenzuschüssen und Selbstvermittlungsprämien.