Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Bundes gegen eine Optionskommune bei rechtswidriger Mittelverwendung - Einkommensberücksichtigung - Anwendung der vertikalen Berechnungsmethode bei der Einkommensverteilung in den Jahren vor 2008 - Zuständigkeit des BSG als Revisionsgericht - Zulässigkeit der Feststellungsklage
Leitsatz
1. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist im Verhältnis des Bundes zu den zugelassenen kommunalen Trägern bei zumindest grob fahrlässigem fehlerhaftem Verwaltungshandeln bis zur Einführung einer spezialgesetzlichen Regelung grundsätzlich eröffnet.
2. Zur Annahme von grober Fahrlässigkeit bei Anwendung der Methode der vertikalen Einkommensanrechnung.