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BVerwG Urteil v. - 8 C 42/12

Gesetze: Art 49 Abs 1 AEUV, Art 56 Abs 1 AEUV, Art 57 Abs 1 AEUV, Art 57 Abs 3 AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 12 Abs 1 GG, § 4 Abs 1 GlüStVtr BY, § 5 GlüStVtr BY, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStVtr BY, § 10 Abs 1 GlüStVtr BY, § 10 Abs 2 GlüStVtr BY, § 10 Abs 5 GlüStVtr BY, § 19 GlüStVtr BY, § 21 GlüStVtr BY, § 114 S 2 VwGO, § 37 Abs 1 VwVfG, § 40 VwVfG

Sportwettenmonopol in Bayern war bis europarechtswidrig; zum Nachschieben von monopolunabhängigen Ermessenserwägungen

Leitsatz

1. Das unter dem Lotteriestaatsvertrag bestehende staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Bayern verletzte im Zeitraum bis zum die unionsrechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

2. In diesem Zeitraum durfte die bayerische Monopolregelung wegen des Unionsrechtsverstoßes auch nicht übergangsweise angewendet werden.

3. Eine wegen der Anwendung der rechtswidrigen Monopolregelung ermessensfehlerhafte Untersagung unerlaubter Sportwettenvermittlung kann nicht rückwirkend durch ein Nachschieben monopolunabhängiger Ermessenserwägungen geheilt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAE-46586

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