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BFH Beschluss v. - XI B 79/12

Gesetze: UStG § 12 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 9, FGO § 40, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2,

Abgabe von frisch zubereiteten Kaffeegetränken an einem Imbissstand unterliegen dem allgemeinen Steuersatz

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1953 Nr. 12
UVR 2014 S. 193 Nr. 7
WAAAE-46610

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