Verpflegungsleistungen für Kindergärten unterliegen dem Regelsteuersatz
Leitsatz
Beliefert ein Unternehmer Kindergärten zu festgelegten Zeitpunkten mit Speisen in Thermobehältern und erbringt er zusätzlich Dienstleistungen wie die Erstellung von Speiseplänen, den Einzug der Rechnungsbeträge von den Eltern, die Vorportionierung des Essens in Schlüsseln und die Reinigung von Geschirr und Besteck, liegen dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen vor.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1950 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2013 S. 3437 StBW 2013 S. 1047 Nr. 23 GAAAE-46611