Vorliegen eines rechtswirksamen Abschlusses eines obligatorischen Erwerbsvertrags oder gleichstehenden Rechtsakts i.S.v. § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG mit Annahme des Kaufvertragsangebots des Käufers; Unterlassen eines Hinweises i.S.d. § 76 Abs. 2 FGO kein Verfahrensmangel; Verstöße gegen §§ 75 und 78 FGO; fehlender Kontakt des Prozessbevollmächtigten zum Kläger wegen dessen Umzugs kein erheblicher Grund i.S. des § 227 Abs. 1 ZPO
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Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1942 Nr. 12 EAAAE-46616