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OFD Nordrhein-Westfalen - Kurzinfo ESt 20/2013

Pauschaler Kilometersatz bei Nutzung eines eigenen PKWs für Auswärtstätigkeiten

Es ist mitgeteilt worden, dass Einsprüche eingehen, in denen beantragt wird, den pauschalen Kilometersatz für die Nutzung des eigenen PKWs für Auswärtstätigkeiten mit 0,35 €/km als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dieses wird damit begründet, dass andere Bundesländer ihre reisekostenrechtlichen Regelungen teilweise dahingehend geändert haben, dass sich die nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfreien Erstattungen für Fahrten, die mit dem eigenen PKW durchgeführt worden sind, von 0,30 € auf 0,35 € erhöht haben.

Das dazu entschieden, dass durch Auswärtstätigkeiten veranlasste Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW ohne Einzelnachweis lediglich mit dem pauschalen Kilometersatz von 0,30 € als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Die gegen dieses Urteil eingelegte NZB wurde mit als unbegründet zurückgewiesen. Gegen den ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, so dass Einsprüche die auf die anhängige Verfassungsbeschwerde Bezug genommen haben, insoweit ruhten. Die Liste der für eine Allgemeinverfügung gem. § 367 Abs. ...

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