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BGH Beschluss v. - XII ZB 526/12

Gesetze: § 1 PStG vom , § 21 PStG vom

Personenstandssache: Eintragung eines akademischen Grades eines Elternteils im Geburtenregister

Leitsatz

Akademische Grade sind seit dem Inkrafttreten des reformierten Personenstandsgesetzes am nicht mehr in Personenstandsregistern (hier: Geburtenregister) einzutragen.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 6 Nr. 44
NJW 2014 S. 387 Nr. 6
LAAAE-47133

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