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BAG Urteil v. - 8 AZR 805/12

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auf die Beklagte übergegangen und diese verpflichtet ist, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.

Fundstelle(n):
YAAAE-47441

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