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BGH Urteil v. - I ZR 84/11

Gesetze: § 12 UrhWahrnG, § 16 Abs 4 S 3 UrhWahrnG, § 52a UrhG

Urheberrechtswahrnehmung: Billigkeitskontrolle für die Festsetzungen in einem Gesamtvertrag über die Abgeltung von Ansprüchen für das Öffentlich-Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts und der Forschung an Hochschulen - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet

Leitsatz

Gesamtvertrag Hochschul-Intranet

Soweit die Festsetzungen eines Gesamtvertrags von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen oder von Vorschlägen der Schiedsstelle abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG) entsprechen, wenn das Oberlandesgericht keinen überzeugenden Grund für die Abweichungen genannt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZIP 2013 S. 5 Nr. 14
FAAAE-47456

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