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BSG Urteil v. - B 2 U 6/12 R

Gesetze: § 9 Abs 1 S 1 SGB 7, § 9 Abs 1 S 2 SGB 7, § 9 Abs 2 SGB 7, § 551 Abs 1 S 2 RVO, § 551 Abs 1 S 3 RVO, § 551 Abs 2 RVO, Art 3 Abs 1 GG

Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Einwirkungskausalität - genereller Ursachenzusammenhang - gesicherte Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - epidemiologische Studien - Gruppentypik - Seltenheitsfall - Härteklausel - Verfassungsmäßigkeit - Halswirbelsäulenerkrankung - Berufsmusiker - Berufsgeiger - Zwangshaltung - Schulter-Kinn-Zange

Leitsatz

Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit setzt auch bei sehr kleinen Berufsgruppen medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse über den generellen Ursachenzusammenhang zwischen besonderer Einwirkung und Erkrankung voraus, selbst wenn epidemiologische Studien wegen der geringen Zahl der betroffenen Personen möglicherweise nicht möglich sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:180613UB2U612R0

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 14
EAAAE-47507

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