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BSG Urteil v. - B 2 U 11/12 R

Gesetze: Anl 1 Nr 2109 BKV, § 9 Abs 1 S 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 - arbeitstechnische Voraussetzung - berufliche Einwirkung - unbestimmte Rechtsbegriffe: Auslegung anhand der Gesetzesmaterialien und des Merkblatts BK 2109 - langjähriges und regelmäßiges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter mit außergewöhnlicher Zwangshaltung der HWS - nicht erforderlich: tägliche Mindestbelastungszeit bzw Mindesttagesdosis pro Arbeitsschicht - keine starre Untergrenze der Belastungsdauer: zehn Berufsjahre - bandscheibenbedingte Erkrankung der Halswirbelsäule - Zimmerer

Leitsatz

Das regelmäßige Tragen schwerer Lasten auf der Schulter im Sinn der BK 2109 setzt voraus, dass die entsprechende Last in der ganz überwiegenden Anzahl der Arbeitsschichten getragen wurde, ohne dass eine Mindesttragezeit pro Arbeitsschicht zu fordern ist. Das Tragen schwerer Lasten muss mit einer nach vorn und seitwärts erzwungenen Haltung der Halswirbelsäule einhergehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:040713UB2U1112R0

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 9
YAAAE-47509

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