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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 1121/13

Die Beteiligten streiten um die Übernahme der Kosten für den Einbau einer Gasetagenheizung in Höhe von 10.955,53 € sowie des Restbetrages aus der Jahresrechnung für Haushaltsstrom für die Zeit vom 01. Februar 2011 bis 31. Januar 2012.

Fundstelle(n):
FAAAE-47537

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