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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 4/12

Die Beteiligten streiten über eine Rückforderung wegen Überzahlung des Honorarkontos im Quartal III/06 in Höhe von 36.560,55 EUR.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAE-47568

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