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BFH Urteil v. - III R 54/12

Gesetze: EStG § 11 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 3 Satz 4, EStG § 6 Abs. 4

Nachholung eines unterbliebenen Einlagenabzugs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

1. Macht ein Steuerpflichtiger mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bei der Anschaffung, Herstellung oder Einlage eines Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens die - echten oder fiktiven - Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung bzw. der Einlage steuerlich nicht geltend, dann kann der Abzug grundsätzlich in späteren Jahren nicht mehr nachgeholt werden. Bei dieser Folge bleibt es auch dann, wenn der Abzug deshalb unterblieben ist, weil der Steuerpflichtige fälschlich davon ausgegangen ist, dass es sich bei dem fraglichen Wirtschaftsgut um Privatvermögen handelt.
2. Die nicht geltend gemachten Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern jedoch einen später anfallenden Gewinn aus der Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsguts auch dann, wenn zunächst - rechtsirrig - aus der Einlage keine steuerlichen Folgen gezogen wurden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1916 Nr. 12
EStB 2013 S. 458 Nr. 12
KÖSDI 2013 S. 18635 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 47/2013 S. 3664
StBW 2014 S. 44 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2013 S. 871
HAAAE-47613

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