Bußgeldverfahren über Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr: Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat bei Begehung der rechtlich selbstständigen Handlungen innerhalb eines Kontrollzeitraums
Leitsatz
Es ist mit § 46 OWiG, § 264 StPO nicht zu vereinbaren, in Bußgeldsachen, die Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr zum Gegenstand haben, mehrere rechtlich selbstständige Handlungen im Sinne des § 20 OWiG allein deshalb als eine prozessuale Tat anzusehen, weil der Betroffene sie innerhalb eines Kontroll- oder Überprüfungszeitraums begangen hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 8 Nr. 46 wistra 2014 S. 33 Nr. 1 WAAAE-47809