Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 10 EG 4/12 R

Gesetze: § 1 Abs 1 Nr 2 BEEG, § 80 StVollzG, § 10 JVollzVGB BW 2009

Anspruch auf Elterngeld - Strafgefangene - Justizvollzugsanstalt - Mutter-Kind-Einrichtung - Haushalt

Leitsatz

Eine Strafgefangene, die mit ihrem Kleinkind in einer Mutter-Kind-Einrichtung des geschlossenen Strafvollzugs lebt, hat grundsätzlich mangels Bestehens eines Haushalts keinen Anspruch auf Elterngeld.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:040913UB10EG412R0

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 10 Nr. 4
BAAAE-47855

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank