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BSG Urteil v. - B 10 EG 7/12 R

Gesetze: § 31 S 1 SGB 10, § 37 Abs 1 SGB 10, § 39 Abs 1 S 1 SGB 10, § 39 Abs 3 SGB 10, § 40 Abs 1 SGB 10, § 40 Abs 2 Nr 4 SGB 10, § 40 Abs 2 Nr 5 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 50 Abs 2 S 1 SGB 10, § 1 BEEG, § 164 BGB, § 138 Abs 1 BGB, § 170 Abs 2 S 2 SGG

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Elterngeldbescheid - fingierte Geburt - Erstattungsanspruch - Missbrauch von Amtsbefugnissen durch Behördenmitarbeiter - Anschein rechtmäßiger Amtsausübung - Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Rechtswidrigkeit - Bekanntgabe - Überweisung von Sozialleistungen an Dritte - fehlende Einzugsberechtigung - Vertrauensschutz - grobe Fahrlässigkeit - Zurückverweisung

Leitsatz

1. Die durch einen seine Befugnisse missbrauchenden Mitarbeiter handelnde Behörde muss sich einen rechtswidrigen Verwaltungsakt zurechnen lassen, wenn dieser den Anschein einer rechtmäßigen Amtsausübung erweckt.

2. Ein Verwaltungsakt ist dem Adressaten auch dann bekanntgegeben, wenn dieser bei Empfang der Sendung ohne Zutun der erlassenden Behörde irrig annimmt, den Inhalt nicht zur Kenntnis nehmen zu dürfen.

3. Überweist der Leistungsträger eine Sozialleistung entsprechend den Angaben des (vermeintlichen) Antragstellers auf das Konto einer Person, der ersichtlich keine Einzugsberechtigung zusteht, so wird die Leistung nicht an diesen "Durchlaufempfänger" erbracht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:040913UB10EG712R0

Fundstelle(n):
LAAAE-47856

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