Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile (hier: sog.
Kippentgelte im Zusammenhang mit einer Rekultivierungsverpflichtung)
Leitsatz
Bei der Bewertung von Rückstellungen sind künftige Vorteile bereits dann nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG 2002 wertmindernd zu berücksichtigen, wenn mehr Gründe für als gegen den Vorteilseintritt sprechen, dieser also überwiegend wahrscheinlich ist. Auch für die Berücksichtigung sog. Kippentgelte im Zusammenhang mit einer Rekultivierungsverpflichtung bedarf es deshalb nicht bereits abgeschlossener Verträge.
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Fundstelle(n): Nr. 12/2013 S. 627 BFH/NV 2014 S. 28 Nr. 1 DB 2013 S. 21 Nr. 46 DStZ 2013 S. 880 Nr. 24 EStB 2013 S. 458 Nr. 12 StBW 2013 S. 1134 Nr. 25 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2014 S. 34 TAAAE-47917