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BFH Urteil v. - I R 36/12

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 157 Abs. 2, UmwStG § 4 Abs. 1, UmwStG § 9 Satz 1,EStG § 7g Abs. 3

Beschwer bei einer rechtsformwechselnden Umwandlung (GmbH in eine Partnerschaftsgesellschaft); Auflösung einer Ansparabschreibung in der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft

Leitsatz

1. Bei rechtsformwechselnder Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaftsgesellschaft und strittiger Auflösung einer Ansparrücklage in der sog. Schlussbilanz der übertragenden GmbH vermittelt die Nullfestsetzung zur Körperschaftsteuer des Umwandlungsjahres der Partnerschaftsgesellschaft keine eigenständige Beschwer.
2. Die Bindung der "übernehmenden Gesellschaft" an die Werte der Schlussbilanz gemäß § 9 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwStG 2006 ist entsprechend der Bindung des Einbringenden gemäß § 20 Abs. 4 UmwStG 2002 "nur" eine materiell-rechtliche. An einer verfahrensrechtlichen Verknüpfung im Wege eines Grundlagenbescheides bei der übertragenden Gesellschaft fehlt es.
3. Die Partnerschaftsgesellschaft kann auch nicht unter Hinweis auf die Übernahme der Schlussbilanzwerte der übertragenden GmbH als sog. Drittbetroffene ein Klagerecht gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer geltend machen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 74 Nr. 1
GmbH-StB 2014 S. 70 Nr. 3
GmbHR 2014 S. 51 Nr. 1
DAAAE-47918

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