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BFH Beschluss v. - III B 26/13

Gesetze: FGO § 90 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 76 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Verzicht auf mündliche Verhandlung durch die Erklärung des Steuerpflichtigen ein schriftliches Verfahren durchführen zu wollen; schlüssige Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht; Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Rechtsfortbildung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 46 Nr. 1
NAAAE-47919

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