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BAG Urteil v. - 2 AZR 991/11

Gesetze: § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 134 BGB, § 85 SGB 9, § 88 Abs 4 SGB 9, § 91 Abs 1 SGB 9

Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln

Leitsatz

Die durch das Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung entfaltet - es sei denn, sie wäre nichtig - für den Kündigungsschutzprozess solange Wirksamkeit, wie sie nicht bestands- oder rechtskräftig aufgehoben worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2867 Nr. 47
DB 2013 S. 16 Nr. 46
NJW 2013 S. 3597 Nr. 49
NAAAE-48301

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