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BGH Urteil v. - I ZR 61/12

Gesetze: Nr 23.1.2 ADSp, Nr 23.1.3 ADSp

Speditionsvertrag: Begrenzung der Haftung für Güterschäden bei Multimodaltransport unter Einschluss einer Seestrecke

Leitsatz

Bei Abschluss eines Verkehrsvertrages über einen Multimodaltransport unter Einschluss einer Seebeförderung ist Ziffer 23.1.3 ADSp lex specialis gegenüber Ziffer 23.1.2 ADSp. Für die Anwendung von Ziffer 23.1.3 ADSp kommt es nicht darauf an, ob der Schadensort bekannt ist und auf welcher Teilstrecke - Land- oder Seebeförderung - der Schaden eingetreten ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 6 Nr. 23
UAAAE-48316

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