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BGH Beschluss v. - IX ZB 52/12

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht zur Überwachung des Eingangs von Schriftsätzen bei Gericht

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 226 Nr. 4
TAAAE-48325

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