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BGH Beschluss v. - VII ZR 269/12

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 398 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO

Begriff der Bezugsfertigkeit bei gegenseitiger Bauverpflichtung; Rüge der unterlassenen erneuten Anhörung eines Zeugen durch das Berufungsgericht trotz Mehrdeutigkeit des protokollierten Inhalts der Aussage im ersten Rechtszug

Fundstelle(n):
TAAAE-48364

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