Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten mit der Prüfung der Erfolgsaussichten einer gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde vor deren Begründung
Leitsatz
Der dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag, die Erfolgsaussichten einer gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde vor deren Begründung lediglich anhand des bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens angefallenen Prozessstoffs zu prüfen, kann sinnvoll nicht erfüllt werden, weil Grundlage der Entscheidung über die Zulassung der Revision sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht das Beschwerdevorbringen ist. Die durch einen solchen Auftrag verursachten Kosten für die in der "Prüfung" liegende Einzeltätigkeit sind wegen Verstoßes gegen das Kostenschonungsgebot nicht zu erstatten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2014 S. 557 Nr. 8 WM 2013 S. 2170 Nr. 46 DAAAE-48365