Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines behinderten Beamtenbewerbers; Beurteilungsspielraum; vorzeitige Dienstunfähigkeit; Wahrscheinlichkeitsgrad
Leitsatz
1. Bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern steht dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zu.
2. Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (Änderung der Rechtsprechung).