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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 1 KR 158/12

Der Kläger begehrt die Erstattung von 77,64 EUR für im Jahre 2010 geleistete Zuzahlungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

Fundstelle(n):
WAAAE-48418

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