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BFH Urteil v. - VIII R 11/10

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2a, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2

Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verdeckter Treuhand

Leitsatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist.
Vergleichbar .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 27 Nr. 1
DStZ 2013 S. 880 Nr. 24
AAAAE-48473

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