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Steuerliche Gewinnermittlung; Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen
Bezug: (BStBl 2000 I S. 1218),
Bezug: (BStBl 2005 I S. 819)
Bezug: (BStBl 2009 I S. 930),
Bezug:
Nach dem (BStBl 2000 I S. 1218) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BStBl I S. 819 und vom , BStBl 2009 I S. 930).
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen nochmals verlängert. Randnummer 15 des (a. a. O.) wird wie folgt gefasst:
„III. Zeitliche Anwendung
Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem enden.”