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FG Münster Urteil v. - 14 K 4210/10 F EFG 2014 S. 39 Nr. 1

Gesetze: EStG § 16 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1

Erbauseinandersetzung

Anschaffungskosten, Veräußerungsgewinn

Leitsatz

Werden im Rahmen einer Erbauseinandersetzung überquotal Vermögensgegenstände und Schulden übernommen, so führt dies nicht zu Anschaffungskosten beim Übernehmenden, wenn dieser kein zusätzliches Entgelt an den anderen Miterben für dessen Vermögensverzicht leistet.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 39 Nr. 1
ErbBstg 2014 S. 124 Nr. 5
ErbStB 2014 S. 7 Nr. 1
KÖSDI 2014 S. 18720 Nr. 2
StBW 2013 S. 1084 Nr. 24
DAAAE-48621

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